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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Der Kunde anerkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DRAGON-SUPPORT (nachfolgend D-S genannt). Alle Geschäftsaktivitäten der D-S unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anderslautende, schriftliche Vereinbarung entgegensteht. ------------------------------------------------- 2. Auftragserteilung Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt insbesondere in folgenden Fällen als erteilt:
- · beim Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch D-S, welche vom Kunden zur Kenntnis genommen worden ist.
- · beim Vorliegen einer Offerte, wenn D-S im stillschweigenden Einverständnis und im offenkundigen Wissen des Kunden mit der Realisierung begonnen hat.
- · beim Vorliegen einer direkt-mündlichen, mündlich-telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung.
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3. Annullierung von Aufträgen D-S kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auch kann D-S die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Wenn der Kunde gem. Punkt 2 erteilte Aufträge annulliert, werden in jedem Fall alle bisher erbrachten Leistungen und Lieferungen zur Zahlung fällig. Bei der Annullierung von, gem. Punkt 2 erteilten Aufträgen, werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für welche bereits ein Termin oder ein in Tagen oder Wochen definierter Ausführungstermin besteht. Dabei ist D-S berechtigt, 80 % der voraussichtlich anfallenden Leistungen zu verrechnen, sofern die Annullierung weniger als 24 Stunden vorher erfolgt. Bei einer Annullierung bis 2 - 3 Tage vorher fallen 50% zur Zahlung an. Annullierungen, welche 5 Tage oder früher erfolgen, werden ohne Kostenfolge anerkannt. Bei Annulierungen wird auch die sonst kostenlose erste Sitzung verrechnet. D-S bemüht sich, vereinbarte Termine zur Verrichtung von Arbeitsleistungen wie Installationen, Reparaturen, Troubleshooting, Webdesign etc. einzuhalten, behält sich aber das Recht vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben zu können. Kunden mit Wartungsverträgen werden mit Vorrang bedient.
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3.1 Webdesign Kündigung/Annulierung/Weblizenzen
Kündigt oder annuliert ein Kunde einen durch D-S erstellten oder bearbeiteten Internetauftritt, so behält D-S die Daten auf dem eigenen Server zur Referenzangabe. Dasselbe gilt für Webauftritte und deren Halter, welche nicht mehr existent sind.
Webprojekte, die durch Dragon-Support oder deren Mitarbeiter erstellt wird, dürfen nur von diesen betreut werden (Frontend- und FTP-Zugänge ausgeschlossen). Will der Kunde das Projekt einer anderen Agentur übergeben, so ist die Lizenz für das Projekt im Wert von CHF 3'000.- bis CHF 20'000.-zu erwerben. Zuwiederhandlungen bringen eine Konventionalstrafe von CHF 50'000.- mit sich. ------------------------------------------------- 4. Warenbestellungen und Liefertermine Waren, welche D-S im Auftrag oder im Wissen für einen Kunden bestellt, müssen in jedem Fall entgegengenommen und bezahlt werden. Ob eine Bestellung annulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und vom Goodwill des Lieferanten ab. Sieht sich D-S ausserstande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu machen, so besteht Abnahmepflicht. D-S kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. D-S ist bemüht, den genannten Liefertermin gegenüber dem Kunden einzuhalten. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche D-S selbst gegenüber ihren Lieferanten eingehen muss, gehen auf den Kunden bzw. den Abnehmer der Ware über. -------------------------------------------------
5. Haftung D-S führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt, in der nötigen Qualität und speditiv durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann D-S jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt namentlich auch für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlusten, Störungen oder Betriebsausfällen im Zusammenhang mit der gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistungen von D-S, entgangene Umsätze oder Gewinne, Ersatzansprüche Dritter u. dgl.. Auch bei der Anwendung von gelieferten Waren handelt der Empfänger in eigener Verantwortung. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden auch hier ausdrücklich abgelehnt. Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selbst die Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Datenträger oder eine komplette Anlage zur Reparatur oder dergleichen an D-S übergeben wird. ------------------------------------------------- 6. Programmlizenzen
Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierten Programme ist alleinige Sache des Kunden. D-S übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für fehlende Lizenzen.
------------------------------------------------- 7. Garantie Wenn nicht anders vereinbart, gelten bei Warenlieferungen die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Diese sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen. D-S ist bei der Abwicklung von Garantiefällen behilflich. Wünscht der Kunde weitergehende Leistungen als der Hersteller garantiert oder anbietet, kann D-S nach Möglichkeit diese Leistungen gegen Verrechnung erbringen. ------------------------------------------------- 8. Leistungen, Preise, Lieferung Bei Dienstleistungen haftet D-S nur für die übliche Sorgfalt, nicht jedoch für den Erfolg. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt, ab unserem Geschäftsdomizil. Versandkosten wie Verpackung, Porto, Fracht, etc. werden, wenn nicht anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt. ------------------------------------------------- 9. Rücknahmen Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgaberecht. ------------------------------------------------- 10. Beanstandungen Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 5 Tagen seit Erbringung der Leistung diese schriftlich bei D-S beanstandet. ------------------------------------------------- 11. Zahlung, Zahlungsverzug, Inkasso Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, so sind Waren im voraus und Leistungen grundsätzlich bar bei Lieferung oder Ausführung zu bezahlen. Wurde eine Rechnung vereinbart, muss die Zahlung spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist und ohne Abzug bei D-S eingetroffen sein. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben. Zudem wird jeglicher zusätzlicher Inkassoaufwand voll gefordert.
Sollte der Verzug durch den Schuldner fortgesetzt werden, so schaltet D-S die interne Inkassostelle ein. Diese wird sich persönlich und direkt mit dem Schuldner in Verbindung setzen. Die Einschaltung der Inkassostelle kostet pauschal CHF 250.-. Jede Arbeitsstunde der Inkassostelle kostet CHF 150.-. Sollten Mitarbeiter der Inkassostelle zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz kommen müssen, werden zudem die gängigen Wegpauschalen verrechnet. ------------------------------------------------- 12. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand bei sämtlichen Streitigkeiten ist Dielsdorf
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